LeLu KLG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen der LeLu KLG (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) geschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich vor, für den hierdurch entstehenden Mehraufwand eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen und Objekten zu gewährleisten und die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Risiken und Gefahrenquellen zu informieren und auf wertvolle oder empfindliche Gegenstände hinzuweisen, die besondere Sorgfalt erfordern oder von der Reinigung ausgeschlossen werden sollen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. gemäss Art. 104 OR zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Abnahme und Gewährleistung

Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer, sofern dies vereinbart wurde. Etwaige Mängel sind dabei sofort zu rügen und im Abnahmeprotokoll festzuhalten.

Erfolgt keine gemeinsame Abnahme, hat der Auftraggeber die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Feststellung.

Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die im Schadensfall eintritt.

8. Kündigung

Bei regelmässigen Reinigungsarbeiten kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers enthalten.

10. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Windisch, Kanton Aargau.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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Lac Kien Tommy Pham
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076 481 11 88

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Rechtsform: Kollektivgesellschaft

UID: CHE-141.764.615

Handelsregister-Nr.: CH-400.2.611.706-3

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